Computer - PC Welt
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Keine Lust auf Windows 11? Windows 7 und Vista erleben jetzt ein unerwartetes Comeback
Windows 11 macht bekanntlich so einige Probleme, daher wünschen sich viele Nutzer die Rückkehr zu alten Versionen. Das ist jetzt auch möglich, denn ein Windows-Enthusiast hat mit Windows 7 und Windows Vista zwei klassische Versionen wiederhergestellt und so geupdatet, dass sie wieder nutzbar sind.
Offiziell werden Windows 7 und Vista schon lange nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt. Und diese beiden Versionen sind auch nicht unproblematisch gewesen (mehr dazu lesen Sie in unserer großen Windows-Historie nach). Doch für Windows-Enthusiasten steckt dieses Software-Paket voller Nostalgie und ist vielleicht einen Blick wert.
Die aktualisierten ISO-Versionen stammen vom Nutzer Bob Pony, der alle nötigen Patches installiert und bereitgestellt hat. Im Falle von Windows Vista reichen diese Updates sogar bis zu diesem Monat, also Januar 2026 (!) zurück. Denn im Zuge der Premium Assurance Updates, die in etwa vergleichbar sind mit den Extended Security Updates von Windows 10, bekam Windows Vista in jüngster Vergangenheit sein letztes Update.
Bevor Sie loslegen
Ein wichtiger Hinweis: Bevor Sie Windows 7 oder Windows Vista auf Ihrem Rechner installieren und sich an den nostalgischen Versionen erfreuen, sollte Ihnen bewusst sein, dass damit ein paar Risiken verbunden sind.
Da Microsoft beide Versionen nicht mehr unterstützt, machen Sie sich angreifbar für Hacker, sollten weitere Sicherheitslücken auftreten. Daher sollten Sie keinesfalls mit einer der beiden Versionen ins Internet gehen.
Eine Möglichkeit, Windows 7 oder Vista dennoch zu nutzen, ist, es in einer Art Retro-Build auf einem Zweitsystem ohne sensible Daten zu verwenden. Oder aber Sie nutzen eine virtuelle Maschine, um ein Betriebssystem zu simulieren.
Falls Sie sich für eine der Optionen entscheiden, können Sie die ISO-Datei für Windows Vista oder Windows 7 unter einem der Links von Bob Pony herunterladen und direkt für Ihr Wunschsystem einrichten. Oder Sie verwenden einen USB-Stick oder eine DVD, um ein bootfähiges Laufwerk zu erstellen.
Übrigens: Sollten Sie Windows 11 Home im Einsatz haben, dann entgehen Ihnen die vielen Vorteile der Pro-Version, die wir Ihnen hier vorstellen. Im PC-WELT Software-Shop ist das Windows-11-Upgrade für günstige 59 Euro statt 145 Euro erhältlich.
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Android in Gefahr: Diese Apps aus offiziellem Store schleusen KI-Trojaner ein
Sicherheitsforscher der Firma Doctor Web haben eine neue Bedrohung durch Trojaner entdeckt, die Android-Geräte befallen. Diese verwenden einen ausgeklügelten, KI-basierten Mechanismus, um automatisch auf bestimmte Elemente in Web-Browsern zu klicken und damit Betrug zu ermöglichen.
Wie Bleepingcomputer berichtet, verwenden diese Klickbetrugs-Trojaner Googles offizielle TensorFlow-Modelle für maschinelles Lernen. Dadurch sind sie noch gefährlicher, da sie nicht nach festen, vordefinierten Mustern agieren müssen, sondern relativ frei handeln und mittels KI dazulernen.
So können die Trojaner beispielsweise in einem Modus agieren, der das Verhalten normaler Nutzer über unbemerkt aufgenommene Screenshots analysiert und im Anschluss imitiert. Mit dieser Methode kann sie sogar auf Web-Anzeigen reagieren, die dynamische Elemente nutzen werden oder im Videoformat ausgespielt werden.
Vorsicht vor diesen Apps
Die Forscher haben herausgefunden, dass die Android-Trojaner über infizierte Apps verbreitet werden. Viele davon stammen aus dem offiziellen Xiaomi-App-Store GetApps.
Bisher konnten einige schädliche Spiele identifiziert werden, die bereits tausendfach von Nutzern heruntergeladen wurden. Darunter folgende:
- Theft Auto Mafia
- Cute Pet House
- Creation Magic World
- Amazing Unicorn Party
- Open World Gangsters
- Sakura Dream Academy
APK-Seiten als weitere Verbreitungsquelle
Zusätzlich fanden die Forscher veränderte APK-Versionen bekannter Apps wie Spotify, Youtube, Deezer oder Netflix, die einen der Trojaner enthielten. Weitere Verbreitungswege sind Telegram-Kanäle und öffentliche Discord-Channel.
Oft soll der Trojaner nicht auffallen, da es sich um Apps handelt, die tatsächlich die Funktionen liefern, die versprochen wurden. Auch die Tatsache, dass Klickversuche stattfinden, bemerkt der Nutzer nicht, da diese heimlich im Hintergrund ablaufen. Es werden auch keine neuen Tabs oder Browser geöffnet, sondern lediglich Inhalte in einer versteckten WebView-Umgebung ausgeführt.
So schützen Sie sich
Aktuell soll zwar nicht die Gefahr bestehen, dass betroffene Nutzer durch einen der Trojaner Datenverlust oder andere, unmittelbare Bedrohungen erleiden. Doch sie stellen dennoch eine Gefahr für Ihre Privatsphäre dar und können dazu führen, dass Angreifer kriminelle Aktivitäten über Ihr Gerät durchführen.
Erste Anzeichen dafür, dass Sie sich einen Trojaner auf dem Handy eingefangen haben, sind unter anderem ein rapide zunehmender Akkuverbrauch, unbekannte Apps auf dem Gerät oder häufige Abstürze. Deinstallieren Sie in diesem Fall sofort alle Apps, die Sie vor Kurzem dem Gerät hinzugefügt haben, und verwenden Sie ein Antivirus-Programm für Android. Weitere Tipps, wie Sie in einem solchen Fall handeln, finden Sie hier.
Die Sicherheitsexperten empfehlen allen Android-Nutzern, Apps nur aus dem Google Play Store zu installieren, und nicht aus unbekannter Quelle. Im Play Store werden Anwendungen in der Regel genau geprüft und Sie sind durch Google Play Protect zusätzlich abgesichert.
Lesetipps:
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Vorsicht: Autofahrer tappen mit der V16 Warnlampe in die Falle – was darf sie, wo ist sie erlaubt
Sie blinkt hell, ist schnell einsatzbereit und wird von vielen Online-Händlern als moderne Alternative zum Warndreieck angepriesen: die sogenannte V16-Warnlampe. Doch diese Darstellung führt Autofahrer in die Irre. Denn wer glaubt, damit in Deutschland auf das Warndreieck verzichten zu können, tappt in eine teure und potenziell gefährliche Falle.
Wir klären, was die V16-Warnlampe wirklich darf, wo sie erlaubt ist und warum sie in Deutschland keinesfalls das Warndreieck ersetzt.
V16-Warnlampe – was ist das?
Bei der V16-Warnlampe handelt es sich um eine kompakte, gelb blinkende LED-Leuchte zur Absicherung von Pannen- und Unfallstellen. Sie wird im Ernstfall magnetisch oder per Saugnapf auf dem Fahrzeugdach platziert und ist rundum sichtbar. Anders als ein klassisches Warndreieck steht sie nicht auf der Fahrbahn, sondern erhöht die Warnwirkung durch ihre erhöhte Position und das aktive Blinklicht.
Die V16-Warnlampe soll zusätzliche Sicherheit bieten, besonders in Situationen mit schlechter Sicht oder auf stark befahrenen Straßen, da sie rundum sichtbar leuchtet und so die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erhöht. Bei Modellen mit integrierter SIM-Karte (DGT-3.0) wird beim Einschalten automatisch der Standort an digitale Verkehrssysteme oder Notdienste übermittelt; einfache V16-Leuchten ohne SIM-Funktion bieten diese Möglichkeit nicht.
Lesetipp: Das sind die besten Elektroautos: Wir haben sie alle getestet
Stolperfalle in Deutschland
Achtung: Der Begriff V16 beschreibt ursprünglich einen spanischen Standard für vernetzte Warnleuchten. In Deutschland wird die Bezeichnung inzwischen häufig auch für einfache LED-Warnlampen ohne Datenübertragung verwendet. Diese begriffliche Unschärfe stiftet Verwirrung – wie auch viele unehrliche Angebote etwa auf Amazon. In Deutschland sollten Sie beachten: Nur weil eine LED-Leuchte mit “EU-Zulassung” beworben oder das spanische Prüfinstitut “IDIADA” genannt wird, ist die Leuchte deswegen nicht automatisch in Deutschland zugelassen.
Wichtig für deutsche Straßen ist ausschließlich die Bauartgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die sogenannte Wellenlinie, gefolgt von einem “K” und einer mehrstelligen Prüfnummer (z. B. ~ K 1234). Dieses Zeichen muss physisch auf dem Gehäuse der Lampe eingeprägt sein. Nur dann ist sichergestellt, dass die Leuchte die strengen Anforderungen an Lichtstärke, Farbe und Sicherheit nach § 53a der StVZO erfüllt und als offizielle Zusatz-Warnleuchte legal genutzt werden darf. Alles andere gilt bei einer Polizeikontrolle schlimmstenfalls als unzulässige Beleuchtungseinrichtung.
Tipp: Ein zugelassenes Modell stellen wir Ihnen weiter unten im Beitrag vor.
Rechtslage: Warum die V16-Lampe in Deutschland kein Ersatz ist
Bleibt in Deutschland weiterhin Pflicht: Ein Warndreieck wie dieses Modell von Walser muss weiterhin im PKW mitgeführt werden. Walser
Die Verwirrung kommt nicht von ungefähr: In vielen Werbetexten wird suggeriert, dass die V16-Warnleuchte das klassische Warndreieck bereits “ersetzt” oder die “neue Pflichtausstattung” sei. Diese Aussagen sind jedoch irreführend, da sie nur für Länder wie Spanien gelten.
In Deutschland ist die Rechtslage durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eindeutig geregelt: Das Warndreieck bleibt weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung. Es muss im Pannenfall in ausreichendem Abstand aufgestellt werden – auf Autobahnen empfiehlt der ADAC mindestens 150 Meter.
Die V16-Warnlampe ist hierzulande lediglich eine freiwillige Ergänzung, keine Alternative. Wer sich allein auf das Blinklicht verlässt und kein Warndreieck aufstellt, handelt ordnungswidrig, riskiert ein Bußgeld und gefährdet die Sicherheit, weil die Pannenstelle ohne das reflektierende Dreieck oft zu spät erkannt wird.
Lesetipp: Die besten Powerbanks fürs Auto – so starten Sie trotz leerer Batterie
Eine LED-Warnleuchte ist trotzdem sinnvoll
Trotz der rechtlichen Einschränkungen haben hochwertige LED-Warnleuchten (oft unter dem Suchbegriff V16 vermarktet) ihre Berechtigung. Als Ergänzung können sie die Absicherung einer Pannenstelle deutlich verbessern.
Ihr größter Vorteil liegt im Zeitgewinn: Die Lampe kann innerhalb von Sekunden vom Fahrersitz aus aktiviert und durch das geöffnete Fenster auf dem Fahrzeugdach platziert werden. Damit ist das Auto bereits hell blinkend abgesichert, bevor der Fahrer aussteigt, um das gesetzlich vorgeschriebene Warndreieck aufzustellen. Das reduziert das Risiko, beim Verlassen des Wagens von nachfolgenden Fahrzeugen übersehen zu werden, erheblich.
Hinzu kommt die verbesserte Sichtbarkeit. Das aktive gelbe Blinklicht ist deutlich auffälliger als ein rein reflektierendes Warndreieckund wird oft schon aus großer Entfernung wahrgenommen: ein wertvoller Sicherheitsgewinn bei Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Kehrseite: Auch die beste Technik hilft nur, wenn sie funktioniert
So überzeugend das Konzept klingt, eine Warnlampe hat auch Schwächen. Der größte Risikofaktor ist die Energieversorgung. Ist der Akku leer oder die Batterie entladen, bleibt die Warnwirkung aus. Gerade weil die Lampe selten genutzt wird, wird ihr Ladezustand im Alltag oft vergessen.
Zudem sind nicht alle Modelle für den Einsatz im deutschen Straßenverkehr zugelassen. Wer eine Warnlampe ohne entsprechende Zulassung nutzt, bewegt sich rechtlich in einer Grauzone. Die wichtigste Regel bleibt daher: Die Lampe kann unterstützen – ersetzen darf sie nichts.
Spanien: Warum dort das Warndreieck abgeschafft wird
Ganz anders ist die Situation in Spanien. Dort wurde das klassische Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft und durch die V16-Warnleuchte ersetzt. Hintergrund sind Unfallstatistiken, nach denen es immer wieder zu schweren Folgeunfällen kam, weil Autofahrer beim Aufstellen des Warndreiecks ihr Fahrzeug verlassen mussten. Die Warnlampe soll genau dieses Risiko minimieren.
Allerdings gelten dort strenge Vorgaben. Erlaubt sind ab 2026 ausschließlich zertifizierte, vernetzte V16-Leuchten nach dem Standard DGT 3.0. Diese verfügen über eine integrierte eSIM-Karte und übermitteln beim Aktivieren automatisch den Standort des Fahrzeugs an ein zentrales Verkehrssystem der Behörden.
Wichtig für Urlauber: Die Pflicht gilt nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Wer mit dem eigenen Auto aus Deutschland einreist, darf weiterhin das Warndreieck verwenden und muss keine V16-Lampe mitführen. Wer jedoch vor Ort einen Mietwagen nutzt, sollte bei der Fahrzeugübernahme prüfen, ob die vorgeschriebene vernetzte Warnleuchte an Bord ist – für spanische Fahrzeuge ist sie ab 2026 verpflichtend.
Darf man die LED-Warnlampen in Deutschland nutzen?
Ja, aber ausdrücklich nur als Ergänzung. Experten empfehlen, im Pannenfall zuerst das Warndreieck wie vorgeschrieben aufzustellen und anschließend die Warnlampe auf dem Fahrzeugdach zu platzieren (KBA-Zulassung beachten!). So wird die Gefahrenstelle möglichst früh erkannt, ohne auf die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung zu verzichten.
Worauf Autofahrer beim Kauf achten sollten
Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die offizielle Zulassung. In Deutschland darf die Lampe nur als Zusatz genutzt werden, wenn sie eine Bauartgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) besitzt (siehe Kasten oben). Viele im Netz angebotene Lampen (oft aus China) haben nur das spanische Prüfzeichen und sind damit im deutschen Straßenverkehr streng genommen nicht zugelassen.
In Deutschland zugelassen: OSRAM Warnleuchte LEDguardian Signal TA20
OSRAM
Preis: 90 Euro
Ein Beispiel für ein Gerät, das die strengen deutschen Anforderungen erfüllt, ist die OSRAM LEDguardian Signal TA20. Im Gegensatz zu vielen Import-Modellen verfügt diese Leuchte über eine offizielle Bauartgenehmigung nach § 53a Abs. 3 StVZO. Das bedeutet, dass sie vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüft wurde und das notwendige Prüfzeichen (Wellenlinie + K-Nummer) trägt, womit sie im deutschen Straßenverkehr legal als zusätzliche Warnleuchte eingesetzt werden darf.
Die Leuchte ist technisch so konzipiert, dass sie die Absicherung der Unfallstelle unterstützt, ohne dass der Fahrer das Fahrzeug sofort verlassen muss. Durch einen Magnetfuß wird sie direkt auf dem Dach fixiert und strahlt ein 360 Grad sichtbares, orangefarbenes Blinklicht aus.
Technische Details im Überblick:
- Zulassung: Amtlich geprüft durch TÜV und KBA (konform zur StVZO).
- Befestigung: Magnetische Fixierung auf der Fahrzeugkarosserie.
- Sichtbarkeit: Rundum-Warnlicht (360°) für erhöhte Erkennbarkeit bei Dunkelheit.
- Energie: Wiederaufladbarer Li-Ion-Akku via USB-C-Anschluss.
- Widerstandsfähigkeit: Geprüft gegen Wasser, Staub und extreme Temperaturen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur V16-Warnlampe
Ist die V16-Warnlampe in Deutschland erlaubt?
Ja, die Nutzung einer V16-Warnlampe ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Sie gilt jedoch nicht als Pflichtausstattung, sondern lediglich als freiwillige Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Pannensicherung. Entscheidend ist, dass das Warndreieck weiterhin mitgeführt und im Notfall korrekt aufgestellt wird. Hinweis: Manche KBA-zertifizierten Warnlampen in Deutschland tragen “V16” nicht im Titel.
Kann ich bei einer Panne auf das Warndreieck verzichten, wenn ich eine V16-Lampe nutze?
Nein. In Deutschland ersetzt die V16-Warnlampe das Warndreieck nicht. Wer nur die Lampe verwendet und kein Warndreieck aufstellt, verstößt gegen die Vorschriften der StVZO und riskiert ein Bußgeld. Die Lampe darf ausschließlich zusätzlich eingesetzt werden.
Warum wird die V16-Warnlampe trotzdem als “Ersatz” beworben?
Der Eindruck entsteht vor allem durch die Regelung in Spanien. Dort wird das Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen ab 2026 tatsächlich durch die V16-Warnleuchte ersetzt. Viele Händler übertragen diese Information jedoch verkürzt oder irreführend auf Deutschland, obwohl die Rechtslage hier eine vollkommen andere ist.
Was ist der Unterschied zwischen einfachen LED-Warnlampen und der „echten“ V16-Lampe?
Der Begriff “V16” stammt ursprünglich aus Spanien und bezeichnet dort eine vernetzte Warnleuchte mit integrierter SIM-Karte. Diese sendet beim Einschalten automatisch den Standort des Fahrzeugs an ein zentrales Verkehrssystem. In Deutschland werden hingegen häufig auch einfache LED-Warnlampen ohne Datenübertragung als “V16” verkauft, was zusätzlich zur Verwirrung beiträgt.
Muss eine V16-Warnlampe in Deutschland bestimmte Vorgaben erfüllen?
Ja. Wird eine Warnleuchte im Straßenverkehr eingesetzt, sollte sie den Vorgaben der StVZO entsprechen, insbesondere in Bezug auf Lichtfarbe, Sichtbarkeit und Bauartzulassung. Nur dann ist sichergestellt, dass sie rechtlich unproblematisch genutzt werden kann. Achten Sie auf das K-Prüfzeichen (Wellenlinie + K) auf dem Gehäuse. Nur diese Lampen sind nach § 53a StVZO als zusätzliche Warnleuchte in Deutschland legal.
Gilt die Spanien-Pflicht auch für deutsche Urlauber?
Nein. Die Pflicht zur Nutzung einer V16-Warnleuchte betrifft ausschließlich in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Auto unterwegs ist, darf weiterhin das Warndreieck verwenden und muss keine V16-Lampe mitführen.
Hintergrund: Warum Sie als Urlauber verschont bleiben
Dass Sie mit Ihrem deutschen Pkw in Spanien kein Bußgeld befürchten müssen, liegt am Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Dieser internationale Vertrag regelt unter anderem, dass ein Fahrzeug im Ausland grundsätzlich nach den technischen Vorschriften seines Zulassungslandes ausgestattet sein darf. Da in Deutschland das Warndreieck Pflicht ist, erkennen die spanischen Behörden dies auch bei Touristen an. Wer jedoch einen Mietwagen mit spanischem Kennzeichen bucht, unterliegt den lokalen Gesetzen – und muss seit 2026 die V16-Leuchte an Bord haben.
Sind V16-Warnlampen mit Akku oder Batterie besser?
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Akkus lassen sich bequem im Auto wiederaufladen, etwa über USB oder die 12‑V-Steckdose, erfordern aber regelmäßige Kontrolle, um im Notfall einsatzbereit zu sein. Batteriebetriebene Lampen, insbesondere Lithium-Batterien, sind länger lagerfähig, können aber ebenfalls leer sein, wenn sie lange ungenutzt im Fahrzeug liegen. Entscheidend ist in jedem Fall, den Lade- oder Batteriezustand regelmäßig zu überprüfen.
Gibt es Pläne für eine V16-Pflicht in Deutschland?
Derzeit nicht. Zwar beobachten deutsche Behörden die Entwicklungen in anderen EU-Ländern, konkrete Pläne für eine Abschaffung des Warndreiecks oder eine Pflicht zur V16-Warnlampe gibt es bislang jedoch nicht.
Lesetipp: Die Damen haben entschieden – das sind die besten Autos des Jahres 2026
Fazit: Aufklärung ist wichtiger als neue Technik
Ob man sie nun V16-Lampe oder Zusatz-Warnleuchte nennt: Diese Produkte stehen sinnbildlich für ein modernes Sicherheitstool, das in der Praxis eine sinnvolle Ergänzung sein kann – aber längst nicht alles darf, was die Werbung verspricht. Deswegen: In Deutschland bleibt das Warndreieck unverzichtbar. Daran ändern weder blinkende LEDs noch digitale Zusatzfunktionen etwas.
Als Ergänzung kann eine Warnlampe dennoch sinnvoll sein. Sie erhöht die Sichtbarkeit, reduziert das Risiko beim Absichern einer Pannenstelle und kann Hilfe sogar schneller heranführen. Problematisch wird es aber dann, wenn Autofahrer glauben, mit der Lampe auf die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung verzichten zu können.
Wer sich für eine LED-Warnlampe entscheidet, sollte sie daher als das verstehen, was sie ist: ein effektives, aber eben zusätzliches Sicherheitsinstrument, kein Freibrief zum Weglassen des Warndreiecks.
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Die neuesten Sicherheits-Updates
Online-Kriminelle nutzen verstärkt Sicherheitslücken in beliebten Programmen aus, um auf diese Weise Schädlinge aller Art einzuschleusen. Die Software-Hersteller stellen Sicherheits-Updates bereit, um bekannt gewordene Lücken zu schließen. Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihre installierten Programme auf dem neuesten Stand sind.
Die nachstehende Tabelle führt die jeweils neuesten Versionen derjenigen Programme auf, für die in letzter Zeit Sicherheits-Updates erschienen sind.
Die angegebene Risikostufe bezieht sich auf die Schwachstellen der jeweiligen Vorversion, die mit dem aktuellen Update beseitigt worden sind. Wenn Sie eine ältere Version dieser Software installiert haben, kann es durchaus sein, dass deren Risiko höher ist als hier angegeben. Wie Sie die Pflege Ihres Software-Bestands organisieren können, haben wir für Sie in unseren Ratgeber „Die besten Update-Manager“ untersucht.
Tipp: Windows bringt serienmäßig den Paketmanager Winget mit, den Sie mit dem Open Source Tool UniGetUIbequem steuern können.Die neuesten Updates:
Brave, Chrome, Edge, Firefox, Java, Opera, PHP, WiresharkSoftware Version Datum Risiko Download 7-Zip 25.01 03.08.2025 k. A. PC-Welt Acrobat Reader DC 25.001.21078 12.01.2026 kein PC-Welt Android Security Bulletin Jan. 2026 für Android 13 bis 16 »Info 05.01.2026 hoch Google Brave Browser 1.86.142 »Info 21.01.2026 hoch PC-Welt Chrome 144.0.7559.96/97 »Info 20.01.2026 hoch PC-Welt Edge 144.0.3719.92 »Info 23.01.2026 hoch Microsoft FileZilla 3.69.5 12.11.2025 kein PC-Welt Firefox 147.0.1 »Info 16.01.2026 hoch PC-Welt Foxit PDF Reader 2025.3.0 »Info 18.12.2025 hoch PC-Welt FritzOS (für FritzBox) 8.20 / 8.24
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kritisch – Fernzugriff, Einschleusen und Ausführen von Code möglich; Exploit-Code ist öffentlich verfügbar und/oder Schwachstelle wird für Angriffe ausgenutzt („0-Day-Lücke“)
hoch – Fernzugriff, Einschleusen und Ausführen von Code möglich; keine Exploits oder Angriffe bekannt
mittel – Fernzugriff, Datenlecks, Absturz/DoS möglich, Krypto-Lücke
niedrig – lokale Rechteausweitung, Datenlecks möglich; oder neue Sicherheitsfunktion(en) eingebaut
kein – normale Fehlerbeseitigungen, kein Sicherheits-Update
k. A. – (noch) keine Angaben seitens des Herstellers
Die Risikoeinstufung kann von den Herstellerangaben abweichen. Ist Exploit-Code öffentlich verfügbar oder werden Schwachstellen aktiv ausgenutzt, erhöht sich die Einstufung des Risikos um eine Stufe (zum Beispiel: aus hoch wird kritisch). -
Ihr Smartphone gibt nachts heimlich Daten weiter – So verhindern Sie das
Wenn Sie auch zu den Menschen gehören, die ihr Smartphone nachts nicht ausschalten, sondern durchgehend im Stand-by auf dem Nachttisch liegen lassen, dann sollten Sie genau aufpassen. Denn Ihr Handy kann so weiterhin Informationen empfangen und auch senden, ohne dass Sie es bemerken.
Ein Teil dieses Datentransfers ist notwendig, um dafür zu sorgen, dass das Gerät auf dem neuesten Stand bleibt. Schließlich kann auch mitten in der Nacht die Info über ein neues Software-Update eintreffen, das Sie installieren müssen. Doch einige der gesendeten Informationen sind alles andere als notwendig.
Gegenüber der Seite Techradar erklärte Marijus Briedis, CTO von NordVPN, dass Smartphones auch Tracking- oder werbebezogene Datensignale weitergeben. Dazu gehören auch persönliche Daten, die eigentlich nicht ohne explizite Zustimmung übermittelt werden sollten.
Diese Daten gibt Ihr Smartphone weiter
Die Daten, die ein Smartphone in Dauerschleife übermittelt, lassen sich demnach in zwei Kategorien einteilen: legitime Daten, die die Funktionalität des Geräts aufrechterhalten. Und sensible Daten, die für Tracking, Werbung und sonstige Maßnahmen verwendet werden.
Es ist nicht immer eindeutig, welche Daten in welche Kategorie fallen. Wenn Ihr Gerät etwa Diagnosedaten und Berichte an den Hersteller oder an App-Entwickler sendet, dann kann dies notwendig und wichtig sein. Bedarf aber meist auch Ihrer Zustimmung.
Zusätzlich übertragen Smartphones aber noch viele weitere Informationen, darunter Ihren Standort, Geräte- und Werbe-IDs, Nutzungsmuster und sonstige Daten, die kombiniert und genutzt werden, um ausführliche Profile zu erstellen und gezielte Werbung auszuspielen, die eine höhere Erfolgsquote versprechen.
Bereits 2025 kam heraus, dass Android-Nutzer gezielt von großen Unternehmen wie Meta oder Yandex ausspioniert wurden. Und schon seit Längerem gibt es Beweise dafür, dass Smartphones immer “mithören” und ihren Nutzern am nächsten Tag Werbung anzeigen, die “rein zufällig” genau zum Gesagten passt.
Echte Konsequenzen gab es seither aber nicht. Die meisten Smartphones funktionieren also nach wie vor so. Doch es gibt Möglichkeiten, die Weitergabe von Daten einzuschränken.
So schützen Sie sich davor
Um die Weitergabe von Hintergrunddaten zu reduzieren, sollten Sie die Berechtigungen Ihrer installierten App überprüfen. Besonders Apps, die Zugriff auf Ihren Standort, Ihr Mikrofon, Ihre Kamera und Tracking-Daten haben, sind besonders anfällig. Erlauben Sie Apps nur während der aktiven Nutzung, diese Daten und Funktionen zu verwenden (es gibt allerdings auch Apps, die ständig im Hintergrund laufen – hier sollten Sie besonders vorsichtig sein).
Zusätzlich können Sie sowohl unter iOS als auch unter Android die Hintergrundaktualisierung deaktivieren. Damit wird auch die automatische Synchronisierung für Cloud-Backups eingeschränkt. Falls Sie darauf angewiesen sind, wägen Sie also am besten Kosten und Nutzen ab.
Im besten Fall deaktivieren Sie noch personalisierte Anzeigen. Bei Android-Geräten finden Sie diese Einstellung unter Google/Google-Dienste – Alle Dienste – Werbung. Hier können Sie auch Ihre Werbe-ID zurücksetzen. Als zusätzlicher Schutz kann auch ein VPN-Dienst helfen, um Tracking und die Weitergabe von Daten zu reduzieren.
Und wenn es Ihnen darum geht, dass Ihr Smartphone besonders nachts keine Daten weitergeben soll, schalten Sie es am besten komplett aus (das sollten Sie ohnehin regelmäßig tun) oder versetzen Sie es zumindest in den Flugmodus.
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